ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VON STUDIO SYNC

Studio Sync
Stand: August 2026.

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Studio Sync, Inhaberin Ramona Müller, nachfolgend «Studio Sync», und ihren Kundinnen und Kunden. Studio Sync erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Brand Design, Webdesign, Social Media Management, Content Creation, Printmedien sowie damit zusammenhängende Beratungs-, Konzeptions-, Gestaltungs- und Umsetzungsleistungen. Art und Umfang der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus der individuellen Offerte beziehungsweise der schriftlichen Vereinbarung mit der Kundin oder dem Kunden. Abweichende Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Offerten und Vertragsabschluss
Offerten von Studio Sync sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme einer Offerte, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch eine anderweitig eindeutig erklärte Auftragserteilung zustande. Massgebend für den vereinbarten Leistungsumfang ist die jeweilige Offerte inklusive allfälliger darin enthaltener Leistungsbeschreibungen. Leistungen, die nachträglich gewünscht werden und nicht Bestandteil der vereinbarten Offerte sind, gelten als Zusatzleistungen und werden nach vorgängiger Absprache separat verrechnet.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Eine allfällige Mehrwertsteuer wird, sofern geschuldet, entsprechend ausgewiesen. 

Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach der jeweiligen Offerte. Studio Sync kann insbesondere Vorauszahlungen, Teilzahlungen oder bei laufenden Leistungen monatliche Vorauszahlungen vereinbaren. Die jeweiligen Beträge und Fälligkeiten werden in der Offerte festgelegt. Die Leistungserbringung kann vom Eingang der vereinbarten Voraus- oder Teilzahlung abhängig gemacht werden. Bei ausstehenden Zahlungen ist Studio Sync berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang zu pausieren. Daraus entstehende Terminverschiebungen gehen nicht zulasten von Studio Sync.

4. Leistungserbringung und Projektablauf
Studio Sync erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und nach professionellen gestalterischen und technischen Standards. Projektablauf, Termine, Meilensteine und Lieferumfang richten sich nach der jeweiligen Offerte beziehungsweise Projektvereinbarung. Angegebene Termine setzen voraus, dass die Kundin oder der Kunde notwendige Inhalte, Unterlagen, Freigaben und Rückmeldungen innerhalb der vereinbarten beziehungsweise angemessenen Frist zur Verfügung stellt. Verzögerungen, die durch verspätete Rückmeldungen, fehlende Inhalte oder andere Umstände auf Kundenseite entstehen, können zu einer entsprechenden Verschiebung des Projektzeitplans führen.

5. Mitwirkung des Kunden
Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Dazu können insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Unternehmensinformationen, technische Angaben sowie Feedback und Freigaben gehören. Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Inhalte verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Studio Sync ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte umfassend auf rechtliche Zulässigkeit, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen.

6. Korrekturen und Änderungen
Die Anzahl der im Projekt enthaltenen Korrekturschleifen richtet sich nach der jeweiligen Offerte. Eine Korrekturschleife umfasst Anpassungen innerhalb des bereits vereinbarten Konzepts beziehungsweise Gestaltungsansatzes. Grundlegende Konzeptänderungen, nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Arbeiten oder zusätzliche Varianten gelten nicht als reguläre Korrekturschleife und können separat verrechnet werden. Zusätzlicher Aufwand wird vor der Ausführung nach Möglichkeit angekündigt und nach dem vereinbarten beziehungsweise zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Stundenansatz von Studio Sync verrechnet.

7. Freigaben
Vor der definitiven Veröffentlichung, Produktion oder Übergabe kann Studio Sync die Kundin oder den Kunden um eine Freigabe ersuchen. Mit der Freigabe bestätigt die Kundin oder der Kunde insbesondere die inhaltliche und gestalterische Richtigkeit der vorgelegten Arbeit. Nachträgliche Änderungen an bereits freigegebenen Arbeiten können als Zusatzaufwand verrechnet werden. Bei Druckprodukten liegt die Verantwortung für die abschliessende Kontrolle von Texten, Namen, Daten, Telefonnummern, Adressen und vergleichbaren Angaben vor Druckfreigabe bei der Kundin oder dem Kunden.

8. Brand Design und Gestaltung
Gestalterische Leistungen werden auf Grundlage der vereinbarten strategischen und gestalterischen Zielsetzung entwickelt. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst ein Auftrag nur die in der Offerte aufgeführten Entwürfe, Varianten und Dateiformate. Nicht ausgewählte Entwürfe, Zwischenstände, Skizzen und Arbeitsversionen verbleiben bei Studio Sync und sind nicht Bestandteil der finalen Übergabe. Offene Arbeitsdateien – beispielsweise Adobe Illustrator-, InDesign- oder Photoshop-Dateien – werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9. WebDesign
Bei Webprojekten richtet sich der Leistungsumfang nach der jeweiligen Offerte. Leistungen wie Hosting, Domainverwaltung, Wartung, technische Betreuung, Suchmaschinenoptimierung, Text- oder Bilderstellung sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Studio Sync kann für die Umsetzung externe Systeme und Dienste wie WordPress, Elementor, Hostinganbieter, Plugins, Schriftanbieter oder andere Drittanbieter einsetzen. Studio Sync kann nicht gewährleisten, dass Websites aufgrund zukünftiger Änderungen solcher Drittanbieter dauerhaft unverändert funktionieren. Kostenpflichtige Lizenzen, Domains, Hostingangebote, Plugins oder sonstige Drittanbieterleistungen sind nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Nach Übergabe beziehungsweise Projektabschluss liegt die laufende technische Wartung der Website bei der Kundin oder dem Kunden, sofern keine separate Wartungs- oder Betreuungsvereinbarung besteht.

10. Social Media Management
Umfang, Anzahl und Art der Beiträge, Stories, Reels oder sonstigen Inhalte richten sich nach der jeweiligen Offerte. Studio Sync schuldet die vereinbarte strategische, gestalterische, redaktionelle beziehungsweise operative Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder algorithmischen Erfolg. Insbesondere können keine bestimmten Reichweiten, Followerzahlen, Interaktionsraten, Leads, Verkäufe oder Platzierungen auf Social-Media-Plattformen garantiert werden. Änderungen an Algorithmen, Funktionen, Richtlinien oder technischen Möglichkeiten der jeweiligen Plattformen liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Studio Sync.

11. Printmedien und externe Produktion
Bei Printprodukten kann Studio Sync auf Wunsch die Produktionsdaten erstellen und die Abwicklung mit Druckereien oder anderen Produktionspartnern übernehmen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kommt der eigentliche Produktionsvertrag zwischen der Kundin beziehungsweise dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Produktionsbedingte Abweichungen, insbesondere bei Farbe, Material, Papier, Schnitt oder Verarbeitung, können trotz fachgerecht erstellter Druckdaten auftreten. Für Fehler oder Verzögerungen externer Produktionspartner haftet Studio Sync nur, soweit diese von Studio Sync selbst verursacht wurden.

12. Urheber- und Nutzungsrechte
Die Urheberrechte an von Studio Sync geschaffenen gestalterischen Arbeiten verbleiben bei Studio Sync, soweit gesetzlich vorgesehen. Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält die Kundin oder der Kunde die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den finalen Arbeiten. Der konkrete Umfang der Nutzungsrechte kann in der jeweiligen Offerte oder Projektvereinbarung näher bestimmt werden. Rechte an verwendeten Schriften, Stockbildern, Plugins, Templates, Software oder sonstigen Inhalten Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Nicht ausgewählte Entwürfe und nicht finalisierte Arbeiten dürfen ohne Zustimmung von Studio Sync nicht verwendet oder weitergegeben werden.

13. Referenz- und Portfolio-Nutzung
Studio Sync ist berechtigt, abgeschlossene und veröffentlichte Arbeiten zu eigenen Referenz- und Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, Präsentationen und im Portfolio. Vertrauliche oder noch nicht veröffentlichte Projekte werden nicht ohne vorherige Zustimmung veröffentlicht. Wünscht eine Kundin oder ein Kunde ausdrücklich keine Referenznutzung, ist dies Studio Sync vor Projektbeginn mitzuteilen.

14. Projektunterbruch oder -abbruch
Wird ein Projekt auf Wunsch der Kundin oder des Kunden vorzeitig beendet, sind die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen zu vergüten. Bereits geleistete Akontozahlungen werden mit den bis dahin erbrachten Leistungen verrechnet. Wird ein Projekt aufgrund ausbleibender Mitwirkung der Kundin oder des Kunden über einen längeren Zeitraum nicht fortgeführt, kann Studio Sync nach vorgängiger Kontaktaufnahme das Projekt pausieren beziehungsweise abschliessen und die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung stellen. Eine spätere Wiederaufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit und kann eine neue Terminplanung erforderlich machen.

15. Haftung
Studio Sync haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird die Haftung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Studio Sync haftet insbesondere nicht für Störungen oder Ausfälle von Drittanbietern, Hostingdiensten, Social-Media-Plattformen, Plugins, Software, Druckereien oder anderen externen Dienstleistern, soweit Studio Sync diese nicht zu vertreten hat. Die Kundin oder der Kunde ist für die Sicherung eigener Daten und Zugangsdaten verantwortlich, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

16. Vertraulichkeit
Studio Sync behandelt nicht öffentliche Informationen, Unterlagen und Daten der Kundinnen und Kunden vertraulich. Dies gilt insbesondere für interne Unternehmensinformationen, noch nicht veröffentlichte Projekte, Zugangsdaten und strategische Informationen. Die Verpflichtung besteht auch nach Abschluss des jeweiligen Projekts fort.

17. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der separaten Datenschutzerklärung von Studio Sync und den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Datenschutzerklärung ist auf der Website von Studio Sync abrufbar.

18. Änderungen der AGB
Studio Sync kann diese AGB für zukünftige Geschäftsbeziehungen anpassen. Für einen bereits abgeschlossenen Auftrag gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Fassung der AGB.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Studio Sync. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Studio Sync
Ramona Müller
Schweighofweg 14
6010 Kriens
Schweiz